Parkplatzbewirtschaftung
Immer häufiger werden Personenwagen rechtswidrig auf privaten Parkplatzanlagen abgestellt. Dies stellt
die Betreiber grösserer Parkplätze, wie zum Beispiel in Einkaufszentren oder Wohnüberbauungen, vor Probleme.
So stehen die durch Fremdparkierer belegten Parkplätze nicht mehr der geplanten Nutzung zur Verfügung.
Das Schweizerische Bundesgericht hat nun diesem Umstand Rechnung getragen. Neu können die Betreiber von
Parkplätzen ohne den Einsatz der Polizei den Haltern rechtswidrig abgestellter Fahrzeuge eine
Bewirtschaftungsgebühr direkt in Rechnung stellen.
Mit dem ParkingPad hat die conzepta team AG die mobile Lösung für die Bewirtschaftung von
Parkplätzen geschaffen.
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